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Maskenpflicht ab 18.10.2021 gelockert

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Maskenpflicht ab 18.10.2021 gelockert

Die Neufassung der CoronaVO Schule beinhaltet eine Lockerung der Maskenpflicht während des Unterrichts ab 18.10.2021.
Für Schüler*innen besteht während des Unterrichts keine Maskenpflicht, wenn diese an ihrem Platz sitzen. Sobald sich Schüler*innen im Raum bewegen, müssen sie eine Maske tragen.
Für Lehrer*innen gilt während des Unterrichts keine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Auf allen Begegnungsflächen wie Fluren, Toiletten oder dem Atrium gilt die Maskenpflicht.
Klassen, in denen ein positiver Coronafall nachgewiesen wurde, sind von dieser Lockerung fünf Schultage lang ausgenommen. In dem Fall muss während des Unterrichts durchgehend die Maske getragen werden. Dies kann auch einzelne Schüler*innen betreffen, wenn der positive Corona-Test eine Teilungsgruppe in den Fremdsprachen, Religion oder Ethik, den Profilfächern oder Sport betrifft.
Bei einer Veränderung des Infektionsgeschehens kann auch wieder eine Verschärfung der Maskenpflicht eintreten.

Weiter ist in der Neufassung folgende Regelung für den Musikunterricht enthalten:
Im Musikunterricht darf ohne den Mindestabstand von 2 Metern gesungen werden – Voraussetzung ist, dass die Masken dabei getragen werden.