Corona Regelungen ab Montag 3.4.2022
Ab Montag, den 3.4.2022 ist eine neue Corona VO Schule in Kraft, die für den Schulbetrieb wichtige Änderungen mit sich bringt:
- Die Verpflichtung, eine Mund–Nasen–Bedeckung auf dem Schulgelände und im
Schulgebäude zu tragen besteht nicht mehr. - Es bleibt vorerst bis zu den Osterferien bei den beiden verpflichtenden Testta-
gen für Schüler*innen, die keinen vollständigen Immunstatus nachweisen kön-
nen. - Die bisher geltenden Hygienemaßnahmen (Lüften, Abstand halten, Hände des-
infizieren) werden weiter empfohlen. - Bei einem Infektionsfall in einer Klasse entfällt die bisherige Praxis der Abson-
derung der Klasse in den großen Pausen. - Musik– und Sportunterricht findet wieder ohne Einschränkungen statt.
- Es gibt keine Einschränkungen mehr für Schulveranstaltungen.
- Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist weiterhin in begründeten Fällen mög-
lich (drohender schwerwiegender Krankheitsverlauf bei einer Corona–Infektion),
wenn dies glaubhaft versichert werden kann. - Ein Zutrittsverbot besteht nur noch für Testpflichtige, die dieser Pflicht nicht nachkommen.