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Corona Regelungen ab Montag 3.4.2022

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Corona Regelungen ab Montag 3.4.2022

Ab Montag, den 3.4.2022 ist eine neue Corona VO Schule in Kraft, die für den Schulbetrieb wichtige Änderungen mit sich bringt:

  1. Die Verpflichtung, eine MundNasenBedeckung auf dem Schulgelände und im
    Schulgebäude zu tragen besteht nicht mehr.
  2. Es bleibt vorerst bis zu den Osterferien bei den beiden verpflichtenden Testta-
    gen für Schüler*innen, die keinen vollständigen Immunstatus nachweisen kön-
    nen.
  3. Die bisher geltenden Hygienemaßnahmen (Lüften, Abstand halten, Hände des-
    infizieren) werden weiter empfohlen.
  4. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse entfällt die bisherige Praxis der Abson-
    derung der Klasse in den großen Pausen.
  5. Musik und Sportunterricht findet wieder ohne Einschränkungen statt.
  6. Es gibt keine Einschränkungen mehr für Schulveranstaltungen.
  7. Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist weiterhin in begründeten Fällen mög-
    lich (drohender schwerwiegender Krankheitsverlauf bei einer CoronaInfektion),
    wenn dies glaubhaft versichert werden kann.
  8. Ein Zutrittsverbot besteht nur noch für Testpflichtige, die dieser Pflicht nicht nachkommen.