Notgruppenbetreuung auch während der Osterferien
Das Kultusministerium hat heute informiert, dass die Notgruppenbetreuung an Schulen und Kindergärten in der seit letztem Dienstag bestehenden Form auch während der Osterferien angeboten werden wird.
Eltern der Klassenstufen 5 und 6 können diese unter bestmmten Bedingungen in Anspruch nehmen. Das Kultusministerium führt dazu aus:
Die Notbetreuung richtet sich an Kinder, sofern beide Erziehungsberechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der sogenannten kritischen lnfrastruktur tätig sind. Darüber hinaus gehende Ausnahmen kann im Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde vor Ort zulassen.
Zur kritischen lnfrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung
Insbesondere
– die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, lnformationstechnik und Telekommunikation,
Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
– die gesamte lnfrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich
der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
– Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
– Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
– Rundfunk und Presse,
– Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
– die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
– das Bestattungswesen.
Sollten Sie die Anforderungen erfüllen können Sie im Umfang des Unterrichtsumfangs Ihres Kindes die Notgruppenbetreuung in Anspruch nehmen.
Das Anmeldeformular finden Sie hier zum Download: https://www.gymnasium-kenzingen.de/download/rueckmeldebogen-notgruppenbetreuung/