Notgruppenbetreuung Klassenstufe 5 und 6
Ein Teil des Kabinettsbeschlusses zu den Schulschließungen ist es auch, Ausnahmen zur Notfallbetreuung jüngerer Kinder und von Kindern von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und -einzelhandel, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung und ÖPNV) sicherzustellen. Dies gilt, wenn beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind oder es sich dabei um ein davon betroffenenes alleinerziehendes Elternteil handelt. An Gymnasien bedeutet das, dass eine Notgruppenbetreuung für die Klassenstufen 5 und 6 eingerichtet wird.
Informationen des KM dazu finden Sie über diesen Link:https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+03+13+Landesweite+Schul-+und+Kitaschliessungen/?LISTPAGE=344894
Aufgrund der Schließung unseres Gymnasiums durch eine Covid-19 Erkrankung im Kollegium ist die Situation eine andere. Wir müssen die Einrichtung von Notgruppen mit dem Gesundheitsamt absprechen. Wir können daher noch keinen Zeitpunkt nennen, zu dem wir Notgruppen einrichten können. Wir informieren Sie auf unserer Homepage über den jeweils aktuellen Stand.
Über die Elternvertreter*innen haben wir bereits einen Erfassungsbogen in die Klassenverteiler gegeben, um vorbereitend den Bedarf zu erfassen. Sie finden das Word Dokument mit Formular Funktion zum Ausfüllen auch hier zum Download.