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Testpflicht ab 19.4.2021

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Testpflicht ab 19.4.2021

Das Kultusministerium hat die Schulen angeodnet, bereits ab dem 19.4.2021 und unabhängig von der Inzidenz die indirekte Testpflicht an den Schulen einzuführen. Dies bedeutet, dass eine Teilnahme am Präsenzunterricht nur noch für die diejenigen Schüler*innen möglich ist, die an  den Antigen-Selbttests teilnehmen. Die Einverständniserklärung der Eltern muss dafür zwingend vorliegen. Das neu gestaltete Formular finden Sie hier: